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Züchterschein

Hier möchte ich Euch mal erläutern was Ihr alles für den Züchterschein braucht
Sachkundenachweis für Züchter im CfBrH ( Stand
2005)
Ein
Antrag auf einen international geschützten Zwingernamen wird beim jeweiligen
Landesgruppenvorsitzenden
gestellt, der diesen an die Zuchtbuchstelle zwecks
Eintragung über den VDH an die FCI weiterleitet.
Der Antragsteller bekommt dieses Sachkundenachweisformular, in dem die
Teilnahmen an unten aufgeführten
Veranstaltungen glaubhaft bescheinigt werden
müssen.
Folgender Sachkundenachweis ist zu erbringen:
1. Besuch von mindestens sechs Clubabenden oder ähnlichen kynologischen
Veranstaltungen zu den Themen:
- Allgemeine Haltungsbedingungen und Hundeverordnungen
- Vorbereitung einer Hündin zur Belegung
- Versorgung einer trächtigen Hündin
- Geburtsvorgang
- Welpenaufzucht
- Zuchtbestimmungen
2.
Mindestens einmalige Teilnahme an einer Züchtertagung der entsprechenden Rasse
3. Schriftlicher Test zu den o.g. Themen
Nach bestandenem
Abschlusstest, der ebenfalls eingetragen wird, erfolgt die örtliche Abnahme der
Zuchtstätte
durch den LG-Vorsitzenden oder durch einen beauftragten Zuchtwart.
Hierbei müssen die räumlichen, zeitlichen
und hygienischen Voraussetzungen für
eine Hobbyhundezucht gegeben sein, die den Anforderungen einer
artgerechten
Haltung und Aufzucht von Hunden entsprechen. Die Erteilung eines Zwingerschutzes
beinhaltet
die Prüfung dieser Voraussetzungen.
Bei erteilter
Genehmigung durch den ´LG-Vorsitzenden stellt die Zuchtbuchstelle eine
Zwingerschutzkarte
des CfBrH für die entsprechenden/n Rasse/n aus. Erst nach
erhalt der Zwingerschutzkarte des CfBrH ist die
Belegung einer Hündin
zuchtordnungskonform. Der Sachkundenachweis und die örtliche
Abnahme der Zuchtstätte sind ebenso wie die weiteren Zuchtbestimmungen
des CfBrH
auch Voraussetzung für eine Zucht ohne eingetragenen Zwingerschutz, um die
Eintragung eines Wurfes
in das Zuchtbuch des CfBrH zu erzielen.
Bei der Prüfung werden zu folgenden Themen je sechs Fragen gestellt:
- allgemeine Haltungsbedingungen und Hundeverordnung
- Vorbereitung einer Hündin zu Belegung
- Versorgung einer trächtigen Hündin
- der Geburtsvorgang
- die Welpenaufzucht
- die Zuchtbestimmungen
- genetische Grundlagen der Hundezucht
- rassespezifische Fragen zu ihrer Rasse
Hier eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Themen:
Allgemeine Haltungsbedingungen und
Hundesverordnung
Grundlage ist das Tierschutzgesetz vom 25.Mai 1998 in seiner
geänderten Fassung vom 25.November 2003.
Um alle Paragrafen und Verordnungen hier aufzuzählen würde
den Rahmen sprengen, daher nur ein paar wichtige
Punkte hierzu.
Seit 1998 gilt das Kupierverbot und kupierte Hunde dürfen
auch nicht ausgestellt werden, sofern hierfür nicht
eine medizinische Notwendigkeit bestand und die in solch einen
Fall belegt werden muss. Verboten ist auch die
Zucht und Kreuzung mit Pittbull-Terriern, Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und
Amercan Staffordshire-Terriern.
Allgemeine Anforderungen an das Halten von Hunden
Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien ausserhalb eines
Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend
Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu
betreuen hat ( Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf
und Sozialkontakte sind er Rasse, dem Alter und dem
Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie
grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere
Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der
Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen
der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand
des Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander
gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt
werden. Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich
mehrmals die
Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das
Gemeinschaftsbedürfnis
des Hundes zu befriedigen. Ein Welpe darf erst im Alter von über 8 Wochen vom
Muttertier
getrennt werden.
Anforderungen an die Betreuung bei erwerbsmässigem Züchten
Wer gewerbsmässig mit Hunden züchtet, muss sicherstellen,
dass für jeweils bis zu zehn Zuchthunde und ihre Welpen
eine Betreuungsperson
zur Verfügung steht, die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber
der zuständigen
Behörde nachgewiesen hat. Bei drei Hündinnen im
Zuchtfähigen Alter, muss der Zwinger beim Amtierarzt angemeldet werden.
Anforderungen an das Halten im Freien
Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund eine
Schutzhütte zu Verfügung steht. Die Schutzhütte
muss Witterungsgeschütz sein,
aus Wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt sein. Der Hund
muss trocken liegen und das Material muss so
beschaffen sein das der Hund sich nicht verletzten kann. Die Hütte muss
verhaltensgerecht gross genug für den Hund sein,
so das er sich richtig bewegen und hinlegen kann.
Anforderungen
an das Halten in Räumen
Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der
Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die
Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei Haltung in
Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem
Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein
Achtel der Bodenfläche betragen. Satz 2 gilt nicht,
wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht.
Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume
entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten.
In den Räumen muss eine ausreichende
Frischluftversorgung sichergestellt sein.
Anforderungen an die Zwingerhaltung
In einem Zwinger muss dem Hund entsprechend seiner
Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche
zur Verfügung stehen, wobei die jeder Seite
mindestens die doppelte Körperlänge des Hundes entsprechen muss und
keine Seite kürzer als zwei Meter
sein darf:
Widerristhöhe in cm
Bodenfläche mindestens qm
bis 50 cm
6
über 50 cm bis 65 cm
8
über 65 cm
10 Für jeden weiteren in demselben Zwinger
gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte
der für einen Hund nach der Widerristhöhe vorgeschriebenen
Bodenfläche zur Verfügung stehen, die Höhe der Einfriedung
so bemessen sein, dass der Aufgerichtete Hund mit
den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
Vorbereitung einer Hündin
zu Belegung
Sexualität des Hundes
Eine Hündin zeigt durchschnittlich zweimal im Jahr eine
Läufigkeit, dies ist bedingt durch die hormonelle Aktivität der
Eierstöcke. Die Läufigkeitsdauer variiert rasseabhängig,
aber auch individuell. Durchschnittlich dauert die Zeit der
Blutung ca. 9-12 Tage, danach folgt die Zeit der
Deckbereitschaft von ebenfalls ca. 9 Tagen, so dass die Dauer der Läufigkeit
mit ungefähr 20 Tagen angegeben werden kann.
Das erste Auftreten der Hitze beginnt in einem Alter von 7 - 13 Monaten.
Auf den Eierstöcken reift durch einen
hormonellen Reiz aus dem Gehirn eine Eizelle in einer Eiblase. Die Eiblase bildet
Östrogene, die die Läufigkeitssymptomatik,
wie die Schwellung der äußeren Scham, blutigen Ausfluss und Attraktivität
für Rüden bedingen. Kurz vor der
Reifung der Eizelle beginnt eine Progesteronbildung, die zum Nachweis des bevorstehenden
Eisprungs genutzt wird. Nach
dem Eisprung bilden die Zellen der zurückbleibenden Eiblase Progesteron, das so genannte
Schwangerschaftsschutzhormon, unabhängig ob eine Befruchtung der Eizelle stattgefunden hat. Der Zyklus einer nicht-tragenden
Hündin
ist damit fast identisch mit dem einer tragenden Hündin.
Deckzeitpunktbestimmung
Durch die Bildung der Hormones Progesteron kann der
Deckzeitpunkt optimal ermittelt werden. Die Spermien des Rüdens
können zudem bis zu sieben Tagen im Eileiter
überleben, so dass eine optimale Befruchtungsrate erreicht werden kann. Den
Nachweis des Hormones Progesteron im Blut
wird durch den Tierarzt durch kommerzielle Tests erbracht. Der Rüde wird mit
Eintritt der Pubertät geschlechtsreif. Der
Hoden ist das Organ der Spermienbildung. Damit die Spermien voll funktionsfähig
sind, muss am Hoden eine tiefe
Temperatur vorliegen. Aus diesem Grund ist der Hoden ausserhalb des Körpers gelegen. Das
Vorhandensein beider
Hoden ausserhalb der Körperhöhle beim Zuchtrüden ist eine wichtige Voraussetzung zum erfolgreichen
Deckeinsatz.
Liegt nur ein Hoden ausserhalb des Körpers, ist der zweite Hoden wahrscheinlich noch in der Körperhöhle und
bei der
Entwicklung des Welpen nicht in den Hodensack abgestiegen. Ein solcher Hoden sollte unbedingt entfernt
werden,
da dieser durch die höheren Temperaturen tumorös entarten kann. Des weiteren ist der Hoden die Bildungsstätte
von Testosteron,
dem männlichen Geschlechtshormon. Testosteron ist verantwortlich für das Sexualverhalten des
Rüden, steuert aber darüber
hinaus auch zahlreiche andere Vorgänge im Körper. ( z.B. das Grössenwachstum)
Trächtigkeitsdiagnose
Ob die Hündin trächtig ist kann schon um den 18 - 20 Tag nach
der Bedeckung festgestellt werden. Es gibt verschiedene Methoden.
Die Bauchdeckendurchtastung kann
zwischen den 20 - 30 Tag erfolgen, die Ultrasonographie kann in der Zeit vom 18 - 63 Tag
erfolgen ( ab 24 -25 Tag ist
die Darstellung der Herzaktion möglich), Röntgen geht ab dem 50 - 63 Tag und Abhören ab
den 55 - 63 Tag ( Herztöne).
Versorgung einer trächtigen Hündin
Tägliche Temperatur- und Gewichtskontrollen
sind vor allem in der zweiten Hälfte der Trächtigkeit wichtig; um Störungen
frühzeitig erkennen zu können. Täglich sollte die
Scheide der Hündin auf Sekretspuren untersucht werden. Beim Auftreten
von Ausfluss, vor allem wenn farbliche oder geruchliche Veränderungen auffallen, sollte unverzüglich ein Tierarzt aufgesucht
werden. Die Kontrolle der Hündin
betrifft zudem das Ernährungsregime. Ab dem 40. Tag der Trächtigkeit sollte durch die
Fütterung ein ausreichendes
Nährstoffangebot für Hündin und Welpen gesichert sein, da zu diesem Zeitpunkt das verstärkte
Grössenwachstum der
Früchte beginnt und mit einer enormen Belastung des mütterlichen Organismus einhergeht. Des weiteren
sollte die
Futterration in dieser Zeit auf mehrere kleine Portionen verteilt werden, da durch die Grössenzunahme der Früchte
eine
Ausbreitung der Gebärmutter im Bauchraum stattfindet. Durch die damit verbundene Einschränkung des Magenvolumens
ist es der Hündin nicht mehr möglich, die notwendigen Nährstoffe in nur einer Mahlzeit aufzunehmen. Die Hündin
sollte in
der Hochträchtigkeit geschont werden, günstig sind mehrere kleine Spaziergänge am Tag. Zusätzlich sollte in den
letzten zwei
Wochen der Trächtigkeit bereits eine
Wurfkiste angeboten werden, damit die Hündin diesen Ort als
Wurfplatz akzeptiert.
Die Geburt bei der Hündin ist ein ausserordentlich sensibler Vorgang, der einer ruhigen,
abgedunkelten und warmen
Umgebung bedarf. Geeignet sind daher Wurfkisten, die alle diese Vorzüge in sich vereinen.
Des weiteren sollten möglichst
vor der nahenden Geburt alle Utensilien zur Welpenreanimation vorbereitet und auf ihre Intaktheit überprüft werden.
Die Telefonnummer eines
Diensthabenden Tierarztes sollte unbedingt für den Zeitpunkt
der erwarteten Geburt herausgesucht werden.
Utensilien zur Welpenreanimation:
Trockene
Handtücher, Wärmequelle, " Absaugvorrichtung", Jod zur Nabeldesinfektion der
Geburtsvorgang
Vor der Geburt sollten Handschuhe oder
Händedesinfektionsmittel, Trockenhandtücher, Wärmequelle, Jod, Kennzeichnung
der Welpen, Waage,
Milchaustauscher und Flasche griffbereit sein. Mit den Wehen fängt die Geburt an. Die Hündin fängt
an
zu hecheln und nach ca. zwei Stunden kommt dann die erste Presswehe, mit der der erste Welpe kommen sollte. Sollte es
Komplikationen dabei geben sofort den Tierarzt verständigen. Ist der Welpe noch von der Fruchtblase umhüllt,
dann mit
den Fingern aufreissen und der Hündin hinlegen wenn nötig auch mit den Fingern die Nabelschnur durchtrennen.
Die Hündin
fängt nach der Geburt sofort an den die Welpen zu putzen und zu lecken und regt somit den
Stoffwechsel und die Durchblutung an.
Bis sich der nächste Geburtsvorgang sich ankündigt was einige Minuten bis Stunden
dauern kann, wird der bereits geborene
Welpe gewogen und gezeichnet und der Hündin angelegt und
später auf die Wärmequelle z.B. ein Korb mit einer Wärmflasche
darin und weiche Handtücher darüber. So wird es mit
jedem weiteren Welpen gemacht und wenn alle geboren sind sollte die
Hündin vom Tierarzt geröntgt werden um auszuschliessen, das noch ein Welpe im Bauchraum geblieben ist.
die Welpenaufzucht
Entwicklung des Welpen beim Züchter
Vegetative Phase ( ersten zwei Wochen)
In diesem Zeitraum dominiert klar das angeborene
Verhaltensinventar, das bei der Geburt voll entwickelt ist:
Suchpendeln des Kopfes, Kreisbewegungen, Strampeln,
Maulöffnen, Fellbohren, Lecken, Treten mit den Vorderpfoten,
Abstemmen mit den Hinterpfoten und Unlustlaute.
Sozialkontakte gibt es noch keine, ebenso wenig wie Umweltbezug oder Lernen.
Die Wärmeproduktion des
Körpers setzt erst langsam ein, weshalb es zu " Haufenbildung" bei kälterer Aussentemperatur kommt.
Die öffnen sich
so um den 10.bis 13.Tag, doch sehen die Welpen noch nichts.
Übergangsphase ( dritte Woche )
Die Riechleistung beginnt sich zu entwickeln und etwa ab dem
17. bis 21. Tag können die Welpen sehen und hören. Erstes kennen
lernen von Mutter und Geschwistern setzt ein.
Die Fortbewegung wird zielgerichtet. Kriechlaufen geht in erstes Aufstehen über,
dabei wackeliges Gehen. Rasend
schnell nehmen die Fähigkeiten und Aktivitäten des Kleinen gegen Ende der Übergansphase zu.
Die Kontaktaufnahme
mit den Geschwistern wird intensiver.
Prägungsphase ( vierte bis siebte und achte Woche )
Die Sinnesorgane sind nun voll entwickelt. Die Fähigkeiten
zur Fortbewegung nehmen rasch zu. Erstes Traben setzt ein. Lernen ist
bereits voll ausgeprägt. Die kleinen
untersuchen alles und die Milchzähne brechen durch und feste Nahrung kann aufgenommen werden.
In dieser Phase prägt sich
der Welpe alles ein oder positiv oder auch negativ. Der Welpe braucht intensiven Kontakt zu verschiedenen
Menschen
und sollte möglichst viele verschiedene Situationen ausgesetzt werden. Die Welpen brauchen Spielzeug.
Sozialisierungsphase ( ab neunte Woche )
In dieser Zeit kommt der Welpe meistens zu seiner neuen
Familie und dort ist es sehr wichtig, dass der Welpe dort viele verschiedne
Tiere und Menschen kennen lernt und an
alles rangeführt wird wie z.B. Autofahren, an der Leine laufen und für alles was er gut macht
auch immer ganz viel
gelobt wird.
die Zuchtbestimmungen
Ahnentafeln
Hunde, mit denen im CfBrH gezüchtet werden soll, müssen eine
vom VDH oder der F.C.I. anerkannte Ahnentafel besitzen und im
Zuchtbuch des CfBrH eingetragen sein. Sie
müssen tätowiert oder mit einem Chip gekennzeichnet sein.
Alter
Das Mindestzuchtalter für Rüden beträgt 12 Monate, das für
Hündinnen 15 Monate, bei Border Collie Hündinnen 18 Monate.
Hündinnen dürfen bis zur Vollendung des
8.Lebensjahres zur Zucht verwendet werden. Der Stichtag ist der Decktag. Für Rüden
ist keine zeitliche Begrenzung des
Zuchteinsatzes festgelegt.
Zuchtzulassung
Es darf im CfBrH nur mit Hunden gezüchtet werden, die durch
einen Spezialzuchtrichter des CfBrH zur Zucht zugelassen oder
zur Zucht empfohlen worden sind. Vor
Erteilung der Zuchtzulassung sind folgende Voraussetzungen zu schaffen :Vorlage von
mindestens 2 Ausstellungsergebnissen mit der
Formwertnote " vorzüglich" oder "sehr gut".
- generell hat die Zuchtzulassung auf einer Spezialzuchtschau oder Sonderschau
des CfBrH zu erfolgen.
- HD-Untersuchung und HD-Auswertung
auf den offiziellen HD-Auswertungsbogen des CfBrH, die bei der Zuchtbuchstelle unter
Einsendung einer Kopie der Ahnentafel und Vorauszahlung der Gebühren für
die Auswertung vor dem Röntgen anzufordern sind
- Collie, Shelties und Border Collies
müssen vor Zuchtzulassung auf erbliche Augenkrankheiten durch einen spezialisierten
Tierarzt
untersucht worden sein- Old English Sheepdogs müssen vor
allen Zuchtzulassung die nach dem 10.02.2003 erfolgen auf erbliche
Augenkrankheiten durch einen spezialisierten Tierarzt untersucht worden und frei
von allen erblichen Augen Krankheiten sein.
- Bei Welsh Corgi Cardigan kann die
PRA-Freiheit auch durch einen DNA-Test nachgewiesen werden
HD- Untersuchung
Alle Hunde, mit denen gezüchtet werden soll, müssen vorher
auf HD untersucht worden sein. HD-Untersuchung jedoch erst
ab 12 Monaten. Die HD-Auswertung hat nur
Gültigkeit, wenn sie auf dem vom CfBrH zur Verfügung gestellten Bewertungsbogen
und durch den vom CfBrH bestimmten
Gutachter erfolgt ist.
Rüden dürfen nur mit HD-A oder HD-B, Hündinnen dürfen mit
HD-A, HD-B und HD-C zur Zucht eingesetzt werden, ausser
Border Collie Hündinnen, diese dürfen nicht mit HD-C
zur Zucht eingesetzt werden. Soll bei den übrigen Rassen eine Hündin
mit HD-C zur Zucht eingesetzt werden, muss der
Rüde HD-A ausgewertet sein. Ausnahme: Beim Welsh Corgi Cardigan und
Welsh Corgi Pembroke
ist die Paarung zweier Hunde mit den HD-Graden HD-B x HD-C mit Sondergenehmigung durch den
Hauptzuchtwart
erlaubt.
Inzest
Paarungen von Verwandten 1. Grades bedürfen der
Sondergenehmigung durch den Hauptzuchtwart
Wurfmeldepflicht
Alle im CfBrH gezüchteten Welpen sind spätestens drei Tage
nach dem Wurftermin dem zuständigen LG-Vorsitzenden oder
einer von ihm ermächtigten Person zu
melden, der einen Zuchtwart zur Abnahme des Wurfes bestimmt. Dieser hat
innerhalb
der ersten drei Wochen die erste Wurfkontrolle durchzuführen. Der bei
dieser Wurfkontrolle ausgefüllte Wurfmeldeschein wird
mit der
Original-Ahnentafel der Mutterhündin und dem ausgefüllten Deckschein des Rüden-Eigentümers vom abnehmenden
Zuchtwart zur
Erstellung der Ahnentafeln an die Zuchtbuchstelle geschickt.
Wurfendabnahme
Die zweite Wurfkontrolle darf nicht vor Vollendung der
siebten Lebenswoche der Welpen erfolgen. Zum Zeitpunkt dieser
Endabnahme müssen die Welpen geimpft und mit einem
Chip gekennzeichnet sein. Die Chipkennzeichnung erfolgt in der Regel
durch einen Tierarzt. Bei dieser
Endabnahme erstellt der Zuchtwart eine Protokoll und bestätigt die Abnahme durch Datum
und seine Unterschrift auf der
Ahnentafel der Welpen. Die Ahnetafel erhält erst durch die genannte Unterschrift ihre Gültigkeit.
Die Welpen dürfen erst
nach Vollendung der achten Lebenswoche und nach erfolgter Endabnahme vom Züchter abgegeben werden.
Anzahl der Würfe
Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als die ihre
Kondition zulässt. Ihr darf nicht mehr als ein Wurf pro Kalenderjahr
zugemutet werden.
Zuchtverwendung von Rüden
Rüden dürfen erst nach erfolgter Zuchtzulassung bzw. Zuchtempfehlung zum Decken
eingesetzt werden. Der Rüden Eigentümer
muss einen Deckschein des CfBrH ordnungsgemäss
ausfüllen und unterschreiben. Der Deckrüdeneigentümer hat sich davon zu
überzeugen, ob die formellen
Voraussetzungen für eine Verpaarung gegeben sind. Ebenfalls hat sich der Hündinnen-Eigentümer
von der Erfüllung
der formellen Voraussetzungen des Deckrüden zu überzeugen. Beide Parteien tragen gleichermassen für die
Einhaltung der Zuchtbestimmungen die Verantwortung.
Bei der Benutzung eines Rüden, dessen Eigentümer im Ausland
lebt und dort seine Zucht betreibt. gelten für den Rüden die
Zuchtvoraussetzungen des jeweiligen Landes. In
diesem Fall muss eine Kopie der Rüdenahnentafel mit allen Zuchtbuchnummern
den Unterlagen zur Wurfabnahme
beigefügt werden.
genetische Grundlagen der Hundezucht
Grundbaustein jedes Lebens ist die Zelle. Die Zelle
besteht aus Zellmembran, Zellleib und Zellkern. Jeder Zellkern enthält die
komplette Erbinformation und determiniert die
Lebensdauer und das Aussehen der Zelle. Träger aller Lebens -und
vererbungsnotwendigen Informationen sind die
Chromosomen / Kernfäden. Jede Tierart besitzt eine charakteristische Anzahl
an Chromosomen im Zellkern. Diese
sind immer paarweise vorhanden, also ein dipoider Chromosomensatz.
Mensch: 46 Chromosomen
23 Chromosomenpaare
Hund: 78 Chromosomen
39 Chromosomenpaare
Die 39 Chromosomenpaare beinhalten das
Geschlechtschromosomenpaar
Hündin XX
Rüde XY
Eizelle
Sperma
X
Y
X
X
Jedes Chromosom besteht aus zwei Chromatidensträngen, die am Centromer miteinander verbunden sind.
1 Chromatid = 1/2 Chromosom
Beide Chromatiden eines Chromosoms sind identisch .
Das ist nur ein Teil der genetischen Grundlagen die alle auf
das Mendesches Gesetz beruhen
Rassespezifische Fragen zu
der Rasse mit der gezüchtet werden soll
das steht komplett im Rassestandart der jeweiligen
Rasse Diese Seite unterliegt dem
Kopierschutz, da diese Seite von Heike Wirtz erstellt wurde!!!

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